Wir (die Musikgruppe Quentchenweise ) verfügen über einen relativ umfangreichen Musikkatalog von über 100 Kinderliedern, der sowohl aus eigenen Kompositionen als auch aus Neuvertonungen traditioneller Klassiker besteht. Wir haben eine gute Nachricht für Euch, wenn ihr schöne Lieder für ein Kinderfest (oder auch für Kitas / Kindergärten) sucht:

Im Rahmen von nicht-kommerziellen Veranstaltungen von Kitas, Kindergärten, Schulen und Vereinen könnt ihr unsere Musik gerne kostenlos nutzen:

100% GEMA-gebührenfrei & unkompliziert Unsere Musik ist bei keiner Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) registriert. Ihr dürft all unsere Lieder auf euren Kita-, Kindergarten- und Schulfesten völlig kostenfrei nutzen.

Hinweis für eure GEMA-Meldung: Da öffentliche Feste im Regelfall bei der GEMA gemeldet werden müssen, tragt nach dem Fest einfach unsere Lieder in eure Musikfolgeliste ein. Da wir kein GEMA-Mitglied sind, fallen für unsere Musik keine Gebühren an.

Ihr benötigt für euren Träger oder die Behörden vorab einen schriftlichen Nachweis? Kein Problem! Schreibt uns einfach eine kurze Nachricht und wir stellen euch eure persönliche GEMA-Freistellungsbescheinigung für unsere Lieder aus.

Was bedeutet „GEMA-frei“ für Euch?

In Deutschland gilt bei öffentlichen Veranstaltungen die sogenannte GEMA-Vermutung. Das bedeutet, dass Veranstalter für die Nutzung von Musik grundsätzlich Gebühren an die GEMA entrichten müssen, es sei denn, die Musik ist nachweislich frei von Rechten dieser Verwertungsgesellschaft.

Da wir unser Repertoire eigenständig verwalten, entfallen bei der Nutzung unserer Lieder jegliche GEMA-Gebühren. Für  Veranstalter bedeutet dies keine finanzielle Belastung für die Kindermusik.

Wir stellen unsere Musik somit kostenlos zum Abspielen auf kinderfreundlichen Veranstaltungen (z.B. Kita-Fest, Schulfest, oder Kinderfest) zur Verfügung!

Muss eine (öffentliche) Feier trotz GEMAfreier Musik angemeldet werden?

Wenn Musik (ab)gespielt werden soll, dann leider ja. Das liegt selbstverständlich nicht an uns, sondern an der GEMA. Ohne Bürokratie geht es in Deutschland nicht und das auch nicht bei einem Kita- oder Schulfest. Zumindest fallen keine Gebühren an die GEMA an, wenn ihr nur GEMAfreie Musik (also z.B. Lieder von uns) spielt.

Wie meldet man seine Feier bei der GEMA an?

Laut ChatGPD: Nutzen Sie zur Anmeldung am besten den GEMA Preisrechner auf der offiziellen Website:
  1. Führen Sie die Veranstaltungsauswahl und die Preisberechnung durch.
  2. Geben Sie Ihre Daten ein.
  3. Im Laufe der Online-Anmeldung werden Sie gebeten, das Repertoire (die gespielten Titel) anzugeben.
  4. Nutzen Sie dort das Kommentarfeld, um klarzustellen, dass Sie ausschließlich GEMAfreie Musik spielen. 
  • Wichtiger Tipp: Auch bei GEMAfreier Musik sind Sie in der Nachweispflicht. Führen Sie für Ihr Fest genau Buch (eine sogenannte Setlist) darüber, welche Lieder von welchen Künstlern gespielt wurden. 

Hier auch noch ein Link direkt zur GEMA und der dort beantworteten Frage, ob man GEMA freie Musik anmelden muss (Ok, die Antwort kennen wir alle).

Unsere Beweggründe: Musik für Kinderfeste ermöglichen

Wenn die GEMA doch Künstler und Musikschaffende so gut vertritt, warum ist Quentchenweise dann nicht Mitglied der GEMA?

Musik ist ein zentraler Bestandteil der frühkindlichen Entwicklung, des gemeinsamen Erlebens und der Gestaltung von Festen. Leider erleben wir immer häufiger, dass Kitas, Schulen und kleinere Vereine bei Sommerfesten, Laternenumzügen oder Basaren aus Angst vor (unklaren) GEMA-Gebühren auf Hintergrundmusik oder das gemeinsame Singen verzichten. 

Wir finden es bedauerlich, wenn Kinderfeste aufgrund von hohen Kosten und bürokratischen Hürden still bleiben müssen. Mit unserem GEMA-freien Katalog an Kindermusik möchten wir Kitas und Schulen eine unkomplizierte Alternative bieten, um Veranstaltungen wieder lebendig und musikalisch zu gestalten.

Wir haben selber kleine Kinder im Kita- und Grundschulalter und sind somit nah an der Praxis. Die GEMA hat selbstverständlich eine Daseinsberechtigung und hilft  Künstlern die Rechte an ihrer Musik durchzusetzen und Einnahmen zu erzielen. Allerdings sehen wir uns eher den jungen Besuchern von Kinderfesten verpflichtet und bieten daher unsere Musik kostenlos zum Abspielen oder "Nachsingen" bei solchen Veranstaltungen an.

Wo findet Ihr unsere Musik?

Um den administrativen Aufwand (für uns. Sorry!) so gering wie möglich zu halten, bieten wir keine direkten MP3-Downloads auf unserer Website an. Unser vollständiger Musikkatalog ist stattdessen auf allen gängigen Audio-Streaming-Plattformen vertreten. Sie finden unsere Lieder unter dem Künstlernamen Quentchenweise unter anderem bei:

  • Spotify

  • Apple Music

  • Amazon Music

  • YouTube Music

  • Deezer

Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Streaming-Diensten

Bitte beachtet, dass die GEMA-Freiheit unserer Musik unabhängig von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Streaming-Plattformen zu betrachten ist. (Uns ist ob und welchen Streaming-Anbieter ihr nutzt, aber eventuell schließt der Veranstaltungen in seinen AGBs aus)

Die AGB der meisten kommerziellen Streaming-Anbieter (wie z. B. Spotify oder Apple Music) gestatten standardmäßig nur eine Nutzung zu rein privaten Zwecken. Das Abspielen über private Accounts im Rahmen von offiziellen Veranstaltungen, Festen oder im halböffentlichen Raum von Institutionen ist laut den Richtlinien dieser Anbieter in der Regel untersagt – unabhängig davon, ob die gespielten Titel GEMA-frei sind oder nicht. Ob dies tatsächlich überprüft wird oder nicht, können wir nicht beurteilen.

Wir empfehlen Kitas, Schulen und Trägern daher, im Vorfeld eigenständig zu prüfen, ob der genutzte Streaming-Anbieter oder der vorliegende Tarif das Abspielen im institutionellen Rahmen zulässt oder ob die Wiedergabe über einen klassischen, physischen Tonträger (z. B. CD) oder den Live-Vortrag mittels "Nachspielen" unsere Lieder erfolgen muss.

Gegen das Abspielen,  "Singen" oder Nachspielen unserer Lieder im Rahmen der genannten Orte (Kitas, Schulen) und Feiern haben wir selbstverständlich ebenfalls nichts. Ganz im Gegenteil, wir freuen uns, wenn unsere Musik Freude bereitet.

Nutzungsbedingungen und Freigaben

  • Aufführungen in Kitas und Schulen: Wir stellen unseren Musikkatalog für die Nutzung in Kitas / Kindergärten und im Rahmen von nicht-kommerziellen Veranstaltungen in Kindergärten, Kitas, Schulen und Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung. Für die Anmeldung beim GEMA-Außendienst oder zur Vorlage bei Kontrollen bieten wir Euch auf Wunsch ein kalenderjährlich gültiges GEMA-Freistellungszertifikat an. (so sieht das aus:  hier )

  • Privatgebrauch: Das Anhören, Mitsingen und Nutzen der Lieder im privaten, familiären Rahmen ist selbstverständlich jederzeit uneingeschränkt erlaubt und erwünscht.

  • Erweiterte Nutzung (Rücksprache erforderlich): Jede Nutzung, die über den privaten Gebrauch sowie über nicht-kommerzielle Kita- und Schulveranstaltungen hinausgeht, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dazu gehören beispielsweise:

    • Die Verwendung unserer Musik in kommerziellen Projekten (z.B. in Indoor-Spielplätzen, gewerblichen Kindertheatern oder bei Stadtfesten mit Eintritt

    • Die Einbindung der Lieder in öffentliche YouTube-Videos, Podcasts oder Social-Media-Kanäle von Unternehmen oder Vereinen.

    • Die Vervielfältigung oder der Verkauf von Notenmaterial zu kommerziellen Zwecken.

Wenn Sie unsere Musik für ein erweitertes Projekt nutzen möchten, halten Sie bitte im Vorfeld Rücksprache mit uns. Wir finden in der Regel eine faire und unkomplizierte Lösung. Wir freuen uns ja selber, wenn unsere Musik Kindern Freude bereitet und hilft eine Veranstaltung etwas lebendiger zu machen.